Teilnahmebedingungen für die hybride TV-Show „ApoShow"

Veranstalter: AMIRA Media GmbH, Borsigstraße 9, 41469 Neuss
Geschäftsführung: Mohammadi Akhabach
Gültig ab: 16. Dezember 2025

1. Teilnahmevoraussetzungen und Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechte und Pflichten aller Personen, die an der hybriden TV-Show „ApoShow” teilnehmen – sowohl als Vor-Ort-Teilnehmer:innen in den Studios als auch als digitale Zuschauer:innen im digitalen Fernsehen der AMIRA-Welt. Die Show richtet sich an pharmazeutisches Fachpersonal einschließlich Apotheker:innen, Pharmazeut:innen und Fachkräfte im pharmazeutischen Bereich.

Die Teilnahme – sowohl präsent als auch digital – ist freiwillig. Mit der Anmeldung zur Show oder dem Zugriff auf die digitalen Inhalte erklären sich alle Teilnehmer:innen und Zuschauer:innen automatisch mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

2. Datenschutz und Aufzeichnungsrechte

2.1 Aufzeichnung von Bild- und Tonaufnahmen

Die Teilnehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass sie während der Show fotografiert und videografiert werden können. Diese Aufzeichnungen dienen der Produktion, Ausstrahlung und Archivierung der TV-Show in allen Medienformaten (einschließlich Fernsehen, Streaming-Dienste, Online-Plattformen und sozialer Medien).

Die Einwilligung umfasst:

  • Aufzeichnung und Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen
  • Verwendung des Bildnisses und der Stimme der Teilnehmer:innen in der Ausstrahlung und Werbung
  • Mehrfache Ausstrahlung in unbegrenzten Wiederholungen
  • Archivierung für zeitlich unbegrenzte Nutzung
  • Verbreitung über alle verfügbaren Plattformen und Medienkanäle

Die Einwilligung ist freiwillig, wird in Schriftform dokumentiert und kann jederzeit per schriftlicher Mitteilung an die AMIRA Media GmbH widerrufen werden.

2.2 Meinungsabfragen und Datenerfassung

Die Teilnehmer:innen ermächtigen die AMIRA Media GmbH zur Durchführung von Meinungsabfragen, Umfragen und Interviews im Rahmen der Show. Die erhobenen Daten dienen der Optimierung und Dokumentation der Sendung sowie der wissenschaftlichen Auswertung für die Veranstalter und ihre Industriepartner.

Die Teilnehmer:innen werden vorab informiert, wenn Aufnahmen für besondere Ziele (z. B. Werbung, Veröffentlichung in Fachmedien) verwendet werden sollen.

2.3 Digitale Interaktionsdaten (HbbTV und digitales Fernsehen)

Zuschauer:innen, die die Show über das digitale Fernsehen der AMIRA-Welt (HbbTV und ähnliche interaktive Fernsehstandards) verfolgen, ermöglichen durch ihre Anmeldung und Teilnahme die Erfassung folgender Daten:

  • Aktionsteilnahmen: Daten zu Quizzen, Abstimmungen, Umfragen und anderen interaktiven Elementen, an denen Zuschauer:innen während der Live-Übertragung teilnehmen
  • Interaktive Bausteine: Nutzungsdaten zu angeklickten Inhalten, Menünavigation, angesehene Zusatzinformationen und medienübergreifende Interaktionen
  • Verhaltensdaten: Zeitpunkt und Dauer der Zuschauertätigkeit, Häufigkeit von Wiederholungen und Zugriffsmuster
  • Technische Daten: Gerätetyp, IP-Adresse (anonymisiert), Uhrzeit des Zugriffs und Bandbreiteinformationen

Diese Daten werden unter den gleichen Bedingungen wie Präsenz-Teilnahmendaten erfasst und verarbeitet (siehe Abschnitte 2.4 und 2.5).

2.4 Weitergabe persönlicher Daten an Industriepartner

Umfang der Datenweitergabe:

Die Teilnehmer:innen und digitalen Zuschauer:innen willigen ein, dass ihre persönlichen und interaktiven Daten an Industriepartner weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt auf Basis der folgenden, eindeutig definierten Zwecke:

  • Nachverfolgung und Follow-up-Kommunikation zu Show-Inhalten
  • Versand von Informationsmaterialien zu pharmazeutischen Produkten und Entwicklungen
  • Einladungen zu zukünftigen Veranstaltungen und Fachveranstaltungen
  • Auswertung von Interaktionsteilnahmen für Marktforschung und Produktentwicklung
  • Anonymisierte statistische Auswertung von Zuschauer- und Teilnehmendaten

Betroffene personenbezogene Daten:

  • Name, Berufstitel und Arbeitgeber
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
  • Interaktionsdaten aus digitalen Formaten (Quizz-Ergebnisse, Abstimmungsverhalten, angeklickte Inhalte)
  • Antworten aus Meinungsabfragen und Umfragen

Beschränkung auf namentlich genannte Partner:

Die Weitergabe erfolgt ausschließlich an die in den ApoShow-Folgen teilnehmenden Industriepartner, die den Teilnehmer:innen und Zuschauer:innen vorab bekannt gemacht werden. Eine Liste dieser Unternehmen wird zusammen mit den Anmeldebedingungen bereitgestellt. Die Industriepartner sind vertraglich verpflichtet, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und diese nur für die vereinbarten Zwecke zu nutzen.

2.5 Zweckgebundene und Zeitlich Limitierte Speicherung

Speicherung nach DSGVO-Grundsätzen:

Alle Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter Beachtung der Grundsätze der Speicherbegrenzung und Zweckbindung (Artikel 5 Abs. 1 lit. b und e DSGVO).

Speicherdauern nach Datenkategorie:

Datenkategorie Speicherdauer Begründung
Präsenz-Teilnehmendaten (Name, Berufstitel, Kontaktdaten) 24 Monate nach der Show Erforderlich für Follow-up-Kommunikation, Einladungen zu Folgeveranstaltungen und Nachverfolgung gemäß Industriepartner-Anforderungen
Interaktionsdaten aus digitalem Fernsehen (Quizz-Teilnahmen, Abstimmungen, Klicks) 12 Monate nach der Ausstrahlung Ausreichend für Marktforschung, statistische Auswertung und Produktentwicklung
Meinungsabfragen und Umfrageantworten 12 Monate Erforderlich für wissenschaftliche Auswertung und Optimierung zukünftiger Shows
Bild- und Tonaufnahmen (für archivale Nutzung) Unbegrenzt Notwendig für Medienarchiv und erlaubte Wiederausstrahlung; Gesichtskennung wird nach 24 Monaten depersonalisiert
Technische Zugriffsdaten (IP-Adressen, Geräte-IDs, anonymisiert) 3 Monate Erforderlich für Systemsicherheit und Fehleranalyse; danach vollständige Anonymisierung
Daten nach Widerrufsantragsstellung 6 Wochen nach Widerruf Erforderlich für Verarbeitung und Dokumentation des Widerrufs; anschließend Löschung

Nach Ablauf der Speicherdauer:

Nach Ablauf der Speicherfrist werden Ihre Daten von der AMIRA Media GmbH und den Industriepartnern automatisch gelöscht oder vollständig anonymisiert, sofern keine anderen rechtlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. Steuer- oder Handelsrecht) gelten. Anonymisierte Daten unterliegen nicht mehr der DSGVO und können ohne zeitliche Begrenzung für statistische und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.

Zweckbindung sicherstellen:

Die AMIRA Media GmbH verpflichtet sich, Daten ausschließlich für die genannten, eindeutigen Zwecke zu verarbeiten. Eine Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine separate, explizite Einwilligung vor.

2.6 Datenschutzrechte und Widerrufsrecht

Die Teilnehmer:innen und Zuschauer:innen haben jederzeit folgende Rechte:

  • Widerrufsrecht: Einwilligungen können ohne Angabe von Gründen und ohne Nachteil schriftlich widerrufen werden
  • Auskunftsrecht: Sie können Einsicht verlangen, welche ihrer Daten verarbeitet werden (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung: Unrichtige Daten können korrigiert werden (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung: Nach Ablauf der Speicherdauer oder bei Widerruf können Daten gelöscht werden (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung: Verarbeitung kann eingeschränkt werden (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenportabilität: Ihre Daten können in strukturierter Form übermittelt werden (Artikel 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht: Sie können Verarbeitung zu bestimmten Zwecken widersprechen (Artikel 21 DSGVO)

Ein Widerruf gilt nicht für bereits erfolgte Übertragungen und Veröffentlichungen, sondern nur für künftige Verarbeitungen. Die Anforderung wird innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt bearbeitet.

Alle Datenverarbeitungen erfolgen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden deutschen Datenschutzgesetzen. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind in der separaten Datenschutzerklärung der AMIRA Media GmbH enthalten.

3. Geldwerte Leistungen und steuerrechtliche Behandlung

3.1 Art und Umfang der Leistungen

Den Präsenz-Teilnehmer:innen werden während ihrer Teilnahme an der Show folgende geldwerte Leistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt:

  • Professionelle Verpflegung (Catering) während der Veranstaltung
  • Willkommens- und Abschiedsgetränke
  • Goodie-Bags mit Informationsmaterialien und kleinen Präsenten
  • Eventuell kleine monetäre Zuwendungen als Aufwandsentschädigung

Diese Leistungen sind keine verdeckten Zahlungen oder Geschenke, sondern dienen dem Ausgleich der Mitmach- und Mitwirkungsleistungen, die die Teilnehmer:innen durch ihre Präsenz, Beteiligung an Diskussionen, Meinungsabfragen und Aufzeichnungen erbringen.

3.2 Steuerliche Unbedenklichkeit

Die Bereitstellung dieser geldwerten Leistungen ist nach deutschem Steuerrecht unbedenklich, da die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Ausgleichscharakter: Die Leistungen dienen ausschließlich dem unmittelbaren Ausgleich der Mitmach- und Mitwirkungsleistungen, die die Teilnehmer:innen als Gegenleistung für ihre Teilnahme und Kooperation erbringen.
  • Angemessenheit: Wert und Umfang der Leistungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen und überschreiten nicht die Schwellenwerte für geldwerte Vorteile (insbesondere Sachzuwendungen bis EUR 50 monatlich sowie Gesamtleistungen bis EUR 1.080 pro Kalenderjahr).
  • Betriebliche Zweckmäßigkeit: Die Leistungen sind betrieblich notwendig für die Durchführung der Veranstaltung und dienen nicht der verdeckten Entlohnung oder der Umgehung von Lohnsteuern.
  • Keine Arbeitnehmereigenschaft: Die Teilnehmer:innen handeln als unabhängige Mitwirkende einer Medienveranstaltung, nicht als Arbeitnehmer:innen. Es besteht kein Arbeitsverhältnis oder Abhängigkeitsverhältnis zur AMIRA Media GmbH.

3.3 Konsequenzen für Teilnehmer:innen

Die erhaltenen geldwerten Leistungen sind für die Teilnehmer:innen nicht als Einkünfte zu versteuern, da sie als Sachleistungen unterhalb der Freigrenzen qualifizieren. Die Teilnehmer:innen erhalten eine schriftliche Bestätigung der erhaltenen Leistungen für ihre Unterlagen.

4. Rechtssicherheit und Vertragliche Regelungen

4.1 Haftungsausschluss für die Veranstalter

Die AMIRA Media GmbH haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die während der Teilnahme an der Show entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Veranstalter zurückgehen.

4.2 Steuerliche Neutralität für die Veranstalter

Die AMIRA Media GmbH stellt klar, dass durch die Bereitstellung dieser geldwerten Leistungen keine Steuerpflicht für das Unternehmen entsteht, da:

  • Keine Betriebsausgaben entstehen, die als Einkünfte zu versteuern sind, sondern lediglich betriebsnotwendige Aufwendungen für die Durchführung der Veranstaltung.
  • Keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, da kein Arbeitsverhältnis zwischen der AMIRA Media GmbH und den Teilnehmer:innen begründet wird.
  • Die Weitergabe von Daten an Industriepartner wird nicht als entgeltliche Leistung behandelt, sondern als Informationsweiterleitung im Rahmen der Show zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Zwecke.
  • Alle Leistungen befinden sich innerhalb der geltenden Freigrenzen für geldwerte Vorteile und sind damit steuerlich unbedenklich (§ 8 Abs. 2 und 3 EStG i.V.m. § 37 EStG).

4.3 Rechtsrahmen der Teilnahme

Durch die Unterzeichnung dieser Teilnahmebedingungen oder die digitale Anmeldung entsteht folgendes Rechtsverhältnis:

  • Keine Anstellung: Die Teilnehmer:innen werden nicht zu Mitarbeitenden oder Angestellten der AMIRA Media GmbH.
  • Kulanzvertrag: Es handelt sich um eine Kulanzvereinbarung zur Regelung einer medialen Veranstaltung.
  • Freie Zusammenarbeit: Die Teilnehmer:innen wirken freiwillig und eigenverantwortlich an der Show mit.
  • Keine Gewährleistung von Ergebnissen: Die AMIRA Media GmbH garantiert nicht, dass bestimmte Aspekte der Teilnehmer:innen in der finalen Ausstrahlung berücksichtigt werden. Die redaktionelle Gestaltung liegt ausschließlich bei der AMIRA Media GmbH.

4.4 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle während der Show erstellten Film-, Bild- und Tondaten sind Eigentum der AMIRA Media GmbH. Die AMIRA Media GmbH erhält vollständige unbeschränkte Nutzungsrechte an alle Aufnahmen, einschließlich der Bearbeitung, Vervielfältigung und öffentlichen Aufführung.

4.5 Schlussbestimmungen

  • Gesamter Vertrag: Diese Teilnahmebedingungen stellen den gesamten Vereinbarungstext dar. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.
  • Änderungsfähigkeit: Die AMIRA Media GmbH behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit angemessener Frist zu ändern, falls dies erforderlich ist.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Neuss (Deutschland).
  • Rechtswahrung: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Zustimmungserklärung

Mit der Anmeldung zur Show oder dem Zugriff auf die digitalen Inhalte erklären sich alle Teilnehmer:innen und Zuschauer:innen automatisch mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Teilnehmer:innen bestätigen durch ihre explizite schriftliche oder digitale Unterschrift, dass sie:

  • Diese Teilnahmebedingungen vollständig gelesen und verstanden haben
  • Sich damit einverstanden erklären, unter den festgelegten Bedingungen teilzunehmen
  • Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der Speicherdauern und Datenweitergaben, akzeptieren
  • Der Erfassung von Interaktionsdaten im digitalen Fernsehen zustimmen
  • Die steuerliche Behandlung der erhaltenen geldwerten Leistungen zur Kenntnis nehmen
  • Die Nutzung ihrer Aufnahmen für Medienveröffentlichungen zustimmen
  • Sich bewusst sind, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt
  • Bestätigen, dass sie die Speicherdauern und Datenweitergaben an die benannten Industriepartner akzeptieren

Digitale Anmeldung

Präsenz-Teilnehmer:innen und digitale Zuschauer:innen bestätigen ihre Zustimmung durch Abhaken des Kästchens „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen” bei der Online-Anmeldung zur ApoShow auf Webseiten der AMIRA-Welt bzw. der Landingpage der ApoShow. Dieses Abhaken gilt als bindende, dokumentierte Einwilligung.

Unterschriftsbereich – AMIRA Media GmbH

Geschäftsführer: Mohammadi Akhabach

Stand 16.12.2025

6. Anhang: Informationen zu den Industriepartnern

Die Daten werden an folgende Industriepartner weitergegeben (maximal 12 Unternehmen):

Tbd.

7. Kontakt und Widerrufsverfahren

Für Fragen, Bedenken, Datenauskunft oder zum Widerruf der Einwilligung:

AMIRA Media GmbH
Borsigstraße 9
41469 Neuss
Deutschland

Telefon:  +49 (0) 2137 – 994924
E-Mail: support@amira-welt.de
Internet: www.amira-welt.de

Datenschutzbeauftragter: Die verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO ist die

Projekt 29 GmbH & Co. KG
Herr Matthias Haßler LL.M.
Ostengasse 14
93047 Regensburg
info@projekt29.de
www.projekt29.de

Widerrufe können schriftlich per Post, per E-Mail oder telefonisch erklärt werden. Der Widerruf wird bestätigt und gilt ab Empfang der Mitteilung. Die Verarbeitung wird dann innerhalb von 14 Tagen eingestellt, und die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.